Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt
- Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Andere Verkehrsteilnehmer: Besonderheiten und Verhalten
- Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen
- Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- 12 Stunden Grundstoff
- 4 Stunden Klassenspezifisch Klasse A
- 2 Stunden Klassenspezifisch Klassen AM, B, L
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem
Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, A2 erfolgt nach 2 Jahren eine praktische Aufstiegsprüfung.