FAHRSCHULE KUNTZ OSTHOFEN
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Führerschein mit 17

Ab 1. Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers oder Autofahrerin ein Fahrzeug der Klasse B fahren. Mit 16,5 Jahren kann er bereits mit dem Fahrunterricht beginnen und sich ab dem 17. Geburtstag ans Steuer eines Fahrzeuges der Klasse B setzen, wenn er oder sie von einem mindestens 30 Jahre alten Beifahrer begleitet wird.

Nach Besitz des Führerscheins ab 17 gelten folgende Bedingungen:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter sein als 30 Jahre und den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre (ununterbrochen) besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen
  • Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden, es können max. 3 Begleitpersonen angegeben werden
  • Die Bescheinigung zum begleitenden Fahren gilt nur in Deutschland, Ausnahme ist Österreich
  • Der Fahrer darf keine Alkohol getrunken haben (0,0-Promille Grenze für Fahranfänger). Für Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • Die Begleitperson darf nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen, sondern nur beratend tätig sein
  • Nach bestandener Prüfung bekommt der Prüfling eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind
  • Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres wird der Kartenführerschein auf der zuständigen Führerscheinbehörde beantragt
  • In der Fahrerlaubnis beim Führerschein ab 17 sind die Klassen AM und L eingeschlossen

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