Führerschein mit 17
Ab 1. Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und in
Begleitung eines erfahrenen Autofahrers oder Autofahrerin ein Fahrzeug der Klasse B fahren. Mit 16,5 Jahren kann er bereits mit dem Fahrunterricht beginnen und sich ab dem 17. Geburtstag ans Steuer
eines Fahrzeuges der Klasse B setzen, wenn er oder sie von einem mindestens 30 Jahre alten Beifahrer begleitet wird.
Nach Besitz des Führerscheins ab 17 gelten folgende
Bedingungen:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss älter sein als 30 Jahre und den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre
(ununterbrochen) besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
besitzen
- Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden,
es können max. 3 Begleitpersonen angegeben werden
- Die Bescheinigung zum begleitenden Fahren gilt nur in Deutschland, Ausnahme ist Österreich
- Der Fahrer darf keine Alkohol getrunken haben (0,0-Promille Grenze für Fahranfänger). Für Begleiter gilt die
0,5-Promille-Grenze.
- Die Begleitperson darf nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen, sondern nur beratend tätig
sein
- Nach bestandener Prüfung bekommt der Prüfling eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen
sind
- Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres wird der Kartenführerschein auf der zuständigen Führerscheinbehörde
beantragt
- In der Fahrerlaubnis beim Führerschein ab 17 sind die Klassen AM und L eingeschlossen